Kreishandwerkerschaft
Altmark



 






Meisterpolice Pro  

Goldene Regel ist Gold wert

 

 

Die SIGNAL IDUNA hat jetzt ihr Vielgefahrenpolice MeisterPolicePro (MPP) um ein wichtiges Leistungsmerkmal ergänzt – und das beitragsneutral: Die erweiterte Neuwertregelung, die sogenannte „Goldenen Regel“, bringt den Versicherten entscheidende Vorteile. 

 Die „Goldene Regel“ ist Bestandteil der Geschäftsinhaltsversicherung. Die  Zeitwertregelung tritt in Kraft, wenn der Zeitwert nur noch 40 Prozent des Neuwerts beträgt. Mit der erweiterten Neuwertdeckung ersetzt die SIGNAL IDUNA die Betriebseinrichtung im Schadensfall zum Neuwert. Die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung nach Herstellerangaben vorausgesetzt.

 

Wie wichtig der Einschluss der erweiterten Neuwertdeckung in der Praxis ist, zeigt der aktuelle Fall eines Optikers, bei dem Vandalen nachts die Schaufensterscheibe zertrümmert hatten. Der entstandene Schaden an optischen Mess- und Testgeräten wurde dank der „Goldenen Regel“ komplett ersetzt. In Zahlen bedeutet dies: Wäre lediglich der Zeitwert erstattet worden, hätte die Zahlung bei rund 5.600 Euro gelegen; dank „Goldener Regel“ belief sich die tatsächliche Erstattung auf rund 9.800 Euro.

 Wer bereits mit der MPP bei der SIGNAL IDUNA versichert ist, profitiert automatisch und beitragsneutral von der erweiterten Neuwertdeckung, sobald er seinen Vertrag neu ordnet oder umstellt.

 Die MPP bietet umfassenden Rundumschutz dank einem „dreistufigen“ Haftpflicht- und einem Sach-Baustein. Sie ist speziell konzipiert für Betriebe des Handwerks und Bauhandwerks mit einem Jahresumsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro.

 Innungsmitglieder erhalten generell 12 Prozent Beitragsnachlass für die gesamte Vertragslaufzeit; Existenzgründer und Betriebsübernehmer bekommen als „Starthilfe“ weitere 15 Prozent für die ersten beiden Jahre. Der Abschluss beider Bausteine belohnt die SIGNAL IDUNA mit einem Bündelnachlass von zehn Prozent. 



Gliedertaxe fürs Handwerk bleibt erhalten

Neues Unfalltarifwerk der SIGNAL IDUNA

 

 

Die SIGNAL IDUNA hat jetzt ein neues Tarifwerk in der Unfallversicherung herausgebracht. Die besonderen Leistungen fürs Handwerk bleiben erhalten.

 Das neue Tarifwerk der SIGNAL IDUNA, das in den Produktlinien „Basis“ und „Premium“ zu haben ist, setzt auf einen leistungsstarken Invaliditätsschutz. Eine dreistufige Progressionsstaffel erhöht die vereinbarten Leistungen abhängig vom Invaliditätsgrad auf bis zu 750 Prozent. Einen zusätzlichen Schub verschafft der optionale Progressions-Turbo.

 Speziell auf den Bedarf von Handwerkern zugeschnitten ist die die erhöhte, berufstypische Gliedertaxe „Arm und Bein“. Durch sie werden Körperteile, die besonders wichtig sind für die Berufsausübung, zum Teil deutlich höher bewertet als im „Normaltarif“.

 Wie sich dies in der Praxis auswirkt, verdeutlicht folgendes Beispiel. Ein bei der SIGNAL IDUNA versicherter Handwerker verliert bei einem Arbeitsunfall den Daumen. Es wird eine 20-prozentige Invalidität anerkannt. Eine Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 Euro (Progression 250) vorausgesetzt, hätte er nun einen Leistungsanspruch in Höhe von 60.000 Euro. Aufgrund der Gliedertaxe „Arm und Bein“ zahlt die SIGNAL IDUNA dem Verunglückten dagegen sogar 105.000 Euro aus.

 Unfallrente mit Garantiezeit und Unfall-Rentenkapital ergänzen die Invaliditätsabsicherung. Die Unfallrente bietet bereits ab einem Invaliditätsgrad von 35 Prozent eine lebenslange monatliche Rente. Im Gegensatz dazu beinhaltet die Leistung aus dem Unfall-Rentenkapital eine Kapitalzahlung, die sich auch mit allen Steuervorteilen verrenten lässt.

 Ein professionelles Reha-Management ist zusätzlicher Bestandteil des Versicherungsschutzes. Es sichert nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und zielgerichtete Rehabilitation. Spezielle hinzuversicherbare Leistungserweiterungen übernehmen die Kosten für einen behinderungsgerechten Umbau des Autos, der Wohnung oder des Hauses.

 Darüber hinaus sind unter anderem Pflege-/ Hilfsleistungen versicherbar. So sorgt die SIGNAL IDUNA nach einem Unfall beispielsweise für einen Hausnotrufdienst, die regelmäßige Wohnungsreinigung, das Wäschewaschen oder einen Mahlzeitendienst und übernimmt je nach Tarif die hierfür entstehenden Kosten.



Förderrente für Geringverdiener
SI Betriebsrente+ auch als Pensionskassenlösung

 

Die Signal Iduna erweitert ihr Produktportfolio in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für die Zielgruppe der Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen. Ab sofort gibt es die SI Betriebsrente+, die Förderrente für Geringverdiener, nicht nur als Direktversicherung, sondern auch als Pensionskassenlösung.

 


Betriebe, in deren Tarifverträgen die Geringverdienerförderung ausdrücklich über eine Pensionskasse geregelt ist, können nun auch dieses Vorsorgemodell über die Signal Iduna anbieten. Die Zielgruppe der Geringverdiener hat für die Signal Iduna schon seit jeher einen hohen Stellenwert. Im tarifvertraglichen Bestand des Versicherers befindet sich bereits ein hoher Anteil dieser Einkommensgruppe.

 Clemens Vatter, Konzernvorstand der Signal Iduna und zuständig für die Lebensversicherung, ist überzeugt: „Über tarifvertragliche Lösungen kann insbesondere in den unteren Lohngruppen eine höhere Durchdringung in der bAV erzielt werden.“ Geringverdiener haben zu wenig finanziellen Spielraum, um für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu sparen. Betriebliche Regelungen und das Engagement der Arbeitgeber können gerade bei Beziehern niedriger Einkommen einen wichtigen Beitrag gegen drohende Altersarmut leisten.

 Der Gesetzgeber belohnt die Initiative des Arbeitgebers, Mitarbeiter mit einem monatlichen Einkommen bis zu 2.200 Euro zu fördern, mit einem Zuschuss von 30 Prozent auf den Beitrag zu einer Betriebsrente. Dieser darf zwischen mindestens 240 bis 480 Euro jährlich liegen. Den Zuschuss verrechnet der Arbeitgeber einfach mit der abzuführenden Lohnsteuer. Auch aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit kann es für Arbeitgeber günstiger sein, Mitarbeiter für eine Betriebsrente zu motivieren, als ihnen eine Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Betriebsrente rechnet sich für den Arbeitgeber, denn er spart bei fünf Mitarbeitern jedes Jahr rund 837 Euro gegenüber den Aufwendungen bei einer Gehaltserhöhung.

 Arbeitnehmer sind übrigens bereit, für eine bAV auf andere geldwerte Vorteile des Arbeitgebers, wie einen Zuschuss zum Handyvertrag, zu verzichten. Das zeigte eine repräsentative Online-Umfrage im Auftrag der Signal Iduna: 52 Prozent der Befragten mit einem persönlichen Monatseinkommen zwischen 1.500 und 2.500 Euro bevorzugen eine Betriebsrente.

 Die SI Betriebsrente+ verbindet durch die Anlage in kostengünstige Fonds eine Beitragsgarantie und Renditechancen. Die SI Betriebsrente+ kann komplett digital beantragt und auch administriert werden. Arbeitgeber können die häufigsten Verwaltungsvorgänge, wie Namens-, Adress- und Beitragsänderungen für alle bAV-Verträge über das Verwaltungsportal Signal Iduna bAVnet abwickeln. 

 


Entgeltumwandlung spart Sozialabgaben

Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter beteiligen

 

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Seit 1. Januar 2019 gilt hier eine Neuregelung.

 


Auch Arbeitgeber sparen Sozialabgaben, wenn ihre Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung vorsorgen. Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, diese eingesparten Sozialabgaben an den Mitarbeiter in Form eines Arbeitgeberzuschusses weiterzugeben. Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts müssen Arbeitgeber zuschießen. Sollte der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen einsparen, kann er nur die tatsächliche Ersparnis als Beitragszuschuss weitergeben. Die Regelung gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für bereits vor 2019 vereinbarte Entgeltumwandlungen gibt es eine Übergangsfrist bis 2022. Tarifvertragliche Regelungen können allerdings von diesen gesetzlichen Vorgaben abweichen.

 Doch lediglich 17 Prozent der Arbeitgeber wissen hier Bescheid. Das geht aus einer repräsentativen Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der SIGNAL IDUNA hervor. Jeder vierte Firmenchef meinte, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte hatte die Frage überhaupt beantwortet. 43 Prozent machten keine Angaben oder konnten die Frage nach der Neuregelung des Arbeitgeberzuschusses nicht beantworten.

 Die SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern weiterhin ganz konkrete Hilfe bei der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses in ihren Unternehmen an. Wichtig ist dem Versicherer, dass die Arbeitgeber über ihre Pflichten informiert sind. Nur gut informierte Firmenchefs können ihre Gesetzespflicht erfüllen und darüber hinaus die Chancen der betrieblichen Altersversorgung als wirkungsvolles Personalbindungsinstrument nutzen.

 Das BRSG gilt nunmehr seit rund einem Jahr und hat der bAV einigen Schub verliehen So kann deutlich mehr als vorher steuerfrei beispielsweise in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung eingezahlt werden. Der Höchstbeitrag liegt bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West. 2019 können so bis zu 536 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden.

 Unter www.die-neue-bav.de hält die SIGNAL IDUNA umfangreiche Informationen zum BRSG vor.




Cyber-Angriffe: E-Mails sind die größte Gefahr für mittelständische Unternehmen

Sicherheitsvorkehrungen mit Luft nach oben

 

Jedes dritte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wurde bereits Opfer von Cyber-Kriminellen. Elf Prozent sogar mehrfach. Erstaunlicherweise schätzen gerade KMU das Risiko für sich als sehr gering ein. Das ergaben Erhebungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

 Gerade im Mittelstand nimmt das Problem von Internetangriffen zu: Drei Viertel der registrierten Cyber-Angriffe ereigneten sich im vergangenen Jahr. Gerade Kleinstunternehmen halten sich für zu unbedeutend, um in den Fokus von Cyber-Kriminellen zu geraten. Ein Irrglaube, dem 66 Prozent der im Auftrag des GDV befragten Unternehmer anhängen.

 Mit der Sorglosigkeit einher gehen oft laxe Sicherheitsvorkehrungen. Auch hier gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto mehr werden Präventionsmaßnahmen auf die leichte Schulter genommen. Zwar verfügen die meisten über eine Firewall, haben die automatischen Updates aktiviert und ziehen regelmäßige Backups der Daten. Allerdings verschlüsselt nur eine Minderheit ihre Daten, und in der Mehrzahl der KMU sind private Endgeräte in der Unternehmens-IT zugelassen.

 Und auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter lässt nicht selten zu wünschen übrig. Immerhin erfolgten an die 60 Prozent der erfolgreichen Angriffe über Emails: Ein unbedachter Klick auf einen Link oder das Öffnen eines Anhangs unbekannter Herkunft kann weitreichende Folgen haben. Das eigentliche Klischee einer Cyber-Attacke, der Angriff durch Hacker, war dagegen nur bei jedem vierten Vorfall zu beobachten.

 Unbekümmertheit in Sachen Prävention und Sicherheit kann sich rächen, denn ein Cyber-Angriff kann richtig ins Geld gehen. Das umfasst nicht nur die Kosten für Aufklärung und Datenwiederherstellung, sondern vor allem für die Betriebsunterbrechung. In rund 40 Prozent der Fälle standen nach einer solchen Attacke die Räder komplett still. 70 Prozent der befragten KMU gaben an, ernsthaft eingeschränkt zu sein, wenn die IT ausfällt. Aber auch die Folgekosten, um nach einem solchen Vorfall den guten Ruf des Unternehmens wiederherzustellen, sind nicht zu unterschätzen.

 Die SIGNAL IDUNA brachte zusammen mit der Perseus Technologie GmbH, Berlin, den digitalen Schutzschild für Gewerbekunden auf den Markt. Es handelt sich damit um das erste Projekt, das der Versicherer mit einem Start-up realisiert hat. Der Schutzschild umfasst drei Verteidigungslinien: Vorkehrungen zur IT-Sicherheit, Präventionsmaßnahmen sowie einen leistungsstarken Cyber-Versicherungsschutz. Dieser ist gedacht für Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro. Versichert sind Vermögensschäden aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung wie Datendiebstahl, -manipulation oder Cyberspionage. Die Versicherungssummen liegen zwischen 50.000 und 250.000 Euro.

 In Kooperation mit Perseus entstand die Idee des „Perseus Cyber Security Clubs“, der unter anderem Schulungen für die Mitarbeiter anbietet. Letztere sind ein entscheidender Faktor für die Cyber-Sicherheit in einem Betrieb: Man muss sie daher für das Thema sensibilisieren.