BMAS veröffentlich SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel zur Veröffentlichung freigegeben. Sie ist dieser Mitgliederinfo beigefügt.
Ziel der Regel ist, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung der pandemiebedingten Arbeitsschutzmaßnahmen mehr Rechtssicherheit zu geben, da der BMAS-Arbeitsschutzstandard nur reinen Empfehlungscharakter hat.
Arbeitsschutzstandards für Friseure
Arbeitsschutzstandards für Fleischereihandwerk
Arbeitsschutzstandards für Baugewerbe
Arbeitsschutzstandards für Backgewerbe