2. Update: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird ausgeweitet
Die Bundesregierung reagiert auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen und erleichtert die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird bis Mitte 2021 verlängert. Die genauen Einzelheiten bezüglich der Änderungen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument. Bei Nachfragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
1. Update: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
1. Förderrichtlinie ist in Kraft getreten
Die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde nun veröffentlicht. Seit dem 03. August 2020 können Anträge für die Ausbildungsprämie (plus) und weitere Instrumente bei der Bundesagentur für Arbeit, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt, gestellt werden. Das beigefügte Rundschreiben möchten wir Ihnen zu Ihrer Information bereitstellen. Weitere Informationen, wie z.B. Erklärungen und Ausfüllhinweise, finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer Magdeburg.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Ausbildungsprämie auch für bereits geschlossene Neuverträge
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt mit, dass die Ausbildungsprämie auch für bereits geschlossene Neuverträge beantragt werden kann. Diese Präzisierung soll auch sicherstellen, dass ausbildungswillige Betriebe mit dem Vertragsabschluss nicht bis zur Veröffentlichung der Förderrichtline warten (müssen).
„Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d. h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Insbesondere steht damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrags vor dem 1. August 2020 einer Förderung nicht entgegen.“
Die Veröffentlichung der Richtlinie ist für Ende Juli geplant.